Eine junge Kleinunternehmerin sitzt in einem modernen Büro & nutzt den Gewinnfreibetrag, um am Jahresende Steuern zu sparen.

Steuerliche Begünstigung

Am Jahresende Steuern sparen.

  • Gewinnfreibetrag nutzen
  • attraktive Renditemöglichkeiten

Veranlagungen in Finanzinstrumente bergen Risiken.

Ihre Steuerlast ist hoch genug. Mit dem Gewinnfreibetrag sind bis zu 15 % Ihres Jahresgewinns steuerbegünstigt. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Sie Ihren Gewinn mittels Bilanz oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln.

Jetzt ausschöpfen

Wir finden: Bei diesem Steuerzuckerl sollten Sie jedenfalls zugreifen! Ihr Steuerberater informiert Sie, in welcher Höhe Sie den gesetzlichen Freibetrag ausschöpfen können.

Die dazu passenden Anlage-Möglichkeiten finden Sie bei uns.

  • Sie profitieren von attraktiven Renditemöglichkeiten.
  • Für Ihre Investition verzichtet das Finanzamt zu Ihren Gunsten auf eine schöne Summe.

Bitte beachten Sie dabei:

  • Veranlagungen in Finanzinstrumente bergen Risiken.
  • Die tatsächliche steuerliche Behandlung hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab.
  • Bei allfälligen rechtlichen oder gesetzlichen Änderungen können sich Auswirkungen in der steuerlichen Behandlung ergeben.

Das Jahresende kommt schneller, als wir alle denken. Lassen Sie sich Ihren Steuergewinn nicht entgehen. Ihr persönlicher Ansprechpartner informiert Sie über die Möglichkeiten, die wir Ihnen bieten. Oder kommen Sie einfach in eine unserer Geschäftsstellen in Ihrer Nähe.

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Diese Marketingmitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellen weder ein Angebot noch eine Anlageberatung oder eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar.
Denn Veranlagungen in Finanzinstrumente bergen Verlustrisiken und bei der Auswahl einer geeigneten Anlagestrategie bzw. geeigneter Finanzinstrumente sind stets auch Ihre persönlichen Merkmale und Bedürfnisse (Kenntnisse und Erfahrungen, Anlageziel, finanzielle Verhältnisse, Risikotoleranz etc.) zu berücksichtigen.
Die vorgestellten Produkte und Dienstleistungen werden nach nationalen Rechtsvorschriften vertrieben. Nicht bestimmt sind die Informationen für den Vertrieb in den USA, weder für US-amerikanische Staatsangehörige noch für Personen mit ständigem Wohnsitz in den USA.
Die jeweiligen Fonds-Prospekte sowie deren allfällige Änderungen wurden gem. §129 InvFG veröffentlicht. Sie sind (einschließlich Fondsbestimmungen, Kundeninformationsdokument (KID), Rechenschafts- und Halbjahresberichte und vereinfachte Prospekte) jederzeit kostenlos auf der Internetseite der KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. erhältlich.
Stand: September 2025

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